Welche Vorteile hat ein Unternehmen von der Verwendung von Essensmarken?

Ob Sie die Essensmarken als Kantinenersatz Ihren Mitarbeitern anbieten, sie als Belohnung, zur Motivation, zur Mitarbeiterbindung oder gar als echte Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung verwenden - motivieren Sie Ihre Mitarbeiter täglich auf gesunde Art und Weise.
Mit unseren Essensmarken heben Sie sich stets positiv hervor!

Sie profitieren dabei in vielfacher Weise von unserem Essensmarken-System: Sie haben nur einen Lieferanten, Sie haben nur einen Ansprechpartner und Sie profitieren von der ständig wachsenden Anzahl von Annahmestellen – und das alles bei minimalen Verwaltungsaufwand für Ihr Unternehmen!

Und wie rechnet sich das?

Sehen Sie selbst an unserem Beispiel:

Essensmarke Klassische Lohnerhöhung
15 Stück á 3,10€ Zuschuss1)
Bruttolohn 74,40€
Individuelle Steuern (37,5%) 27,90€
Mitarbeiter Netto-Auszahlung 46,50€ 46,50€
Lohnnebenkosten (23%) 17,11€
Kosten pro Mitarbeiter im Monat 46,50€ 91,51€
Jährliche Arbeitgeber Ersparnis 540,14€2)

Unser Rechenbeispiel verdeutlicht:

Um das Gehalt Ihrer Mitarbeiter monatlich um netto 46,50€ zu erhöhen, haben Sie als Arbeitgeber einen monatlichen Aufwand von brutto 95,33€. Mit unseren steuer- und sozialabgabenbefreiten Essensmarken können Sie ihren Mitarbeitern diese 46,50€ netto zukommen lassen und so im Jahr pro Mitarbeiter Steuern und abgaben in Höhe von 540,14€ sparen!²

Diese Essensmarken können bei allen unseren Annahmestellen in Höhe ihres ausgewiesenen Verrechnungswerts gegen eine Mahlzeit eingelöst werden - in den Annahmestellen haben die Essensmarken Bargeld-Charakter.

Vorteile für den Mitarbeiter

„Mehr Netto vom Brutto“ hätte jeder gerne - bitte schön!
Dank der steuerlichen Begünstigung für betriebliche Mittagsverpflegung profitieren sowohl das Unternehmen als auch Mitarbeiter von der Verwendung unserer Essensmarken.

Der Mitarbeiter hat je Essensmarke einen Abzug von seinem netto in Höhe des amtlichen Sachbezugswerts von 2,83€. Im Gegenzug erhält er eine Essensmarke mit einem netto-Verrechnungswert von bis zu 5,93€ (bei einem Zuschuss je Essensmarke mit dem Maximum von 3,10€)!3)

So hat der Mitarbeiter

  • mehr vom netto
  • eine finanzielle Entlastung bei der Verpflegung
  • eine Gleichstellung mit Kollegen mit Kantinenzugang erreicht
  • eine breite Auswahl an Annahmestellen
  • den Vorteil der Förderung der Mittagsverpflegung
1) Bei einem Zuschuss von 3,10€ durch den Arbeitgeber und einem Eigenanteil des Mitarbeiters in Höhe des amtlichen Sachbezugswerts von 2,83€.
2) Ohne Pauschalbesteuerung des Sachbezugswerts von 2,83€. Die pauschale Besteuerung kann auch vom Mitarbeiter übernommen werden, wodurch sich die Ersparnis noch erhöhen kann.
3) Falls gewünscht, kann das Unternehmen auch den gesamten Wert der Essensmarke als Zuschuss auszahlen und den amtlichen Sachbezugswert pauschal selbst versteuern.