Fragen und Antworten

Verpflichtet der Vertrag zur Abnahme einer bestimmten Anzahl Essensmarken?

Nein, Unternehmen und Mitarbeiter sind ganz frei im Bezug auf die Anzahl von Essensmarken, die sie verwenden möchten. Daher kann im Prinzip jede Betriebsgröße seinen Mitarbeitern Essensmarken zur Verfügung stellen.

Können Annahmestellen auch vorgschlagen werden?

Selbstverständlich! Sie gehen gerne zu einer bestimmten Gaststätte und würden dort auch gerne die Essensmarken einlösen können? Sagen Sie uns Bescheid, wir sprechen die Gaststätte für Sie an - Sie haben keine weiteren Aufwände.

Wie erfolgt die Abrechnung mit den Annahmestellen?

Die Verrechnung erfolgt direkt über uns, Sie lösen Ihre Essensmarken und genießen ihr Essen, wir kümmern uns um die weitere Abrechnung.

Zusammenfassung der häufigsten Fragen



Sollten Sie weitere Fragen haben, schicken Sie uns gerne eine Email an kontakt@essensmarken.com