Wie funktioniert das Essensmarken-System in der Praxis?

Ganz einfach!

Sie nehmen die Essensmarken entgegen und verrechnen den darauf ausgewiesenen Wert - für Annahmestellen haben Essensmarken Bargeld Charakter.
Sie sammeln die so bei Ihnen eingelösten Essensmarken und reichen diese inklusive ausgefülltem Abrechnungsformular bei uns ein. Wir garantieren Ihnen, dass alle bis zum 15ten bzw. bis zum 30ten eines Monats bei uns eingegangenen Essensmarken innerhalb von 4 Bankwerktagen abgerechnet und der Verrechnungswert abzüglich Gebühren an Sie überwiesen wird.

So einfach ist es!

Wofür können Essensmarken verwendet werden?

Da Essensmarken steuerrechtlich begünstigt sind, regelt der Gesetzgeber genau, wofür Essensmarken verwendet werden dürfen. So dürfen Essensmarken nur gegen Mahlzeiten oder Lebensmittel, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen bestimmt sind, eingelöst werden. Dabei darf maximal eine Essensmarke je Mitarbeiter pro Tag eingelöst werden. Sie müssen dabei nicht überprüfen, ob jemand zum Einlösen berechtigt ist.

Für Sie als Annahmestelle bedeutet das, dass alle Mahlzeiten, alle Menüs oder eingerichtete Mittagstische - auch inklusive
Getränk - mit den Essensmarken bezahlt werden können!